top of page
ChatGPT Image 1. Jan. 2026, 17_40_25.png

Abrechnung

Ich rechne nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen) ab. Meine Praxis ist eine Privatpraxis und richtet sich an Selbstzahler:innen, privat Krankenversicherte sowie Beihilfeempfänger:innen.

​​

Honorar pro Sitzung

Unabhängig davon, ob Sie selbst zahlen oder privat versichert sind, entstehen pro regulärer Therapiesitzung (50 Minuten) Gesamtkosten in Höhe von derzeit 186,52 €, die sich aus mehreren abrechnungsfähigen Leistungen zusammensetzen. Auch bei privater Krankenversicherung oder Beihilfe kann – abhängig vom individuellen Tarif – ein Eigenanteil entstehen.

​

Bitte beachten Sie:

Im Verlauf der Therapie – insbesondere zu Beginn – fallen bei Bedarf zusätzliche abrechnungsfähige Leistungen an, darunter diagnostische Leistungen, Befunderhebungen sowie die Erhebung der biografischen Anamnese, die separat berechnet wird. Dies gilt gleichermaßen für Selbstzahler:innen wie für privat Versicherte.

​

Detaillierte Informationen zu allen Leistungen, GOP-Ziffern und Honoraren finden Sie in der​ Honorarvereinbarung.

​

Hinweise für privat Versicherte und Beihilfeempfänger:innen

Der Steigerungssatz meines Sitzungshonorars (3,5-fach) liegt über dem sogenannten Regelhöchstsatz (2,3-fach). Viele private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten Leistungen nur bis zum 2,3-fachen Satz oder übernehmen höhere Steigerungssätze nur anteilig.

Das bedeutet: Auch bei privater Versicherung kann ein Eigenanteil entstehen.

​

Vor Beginn einer Psychotherapie kann es sinnvoll sein, sich mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung zu setzen, da sich Antragsverfahren, Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen sowie die Erstattungssätze je nach Versicherungsgesellschaft unterscheiden.

​
​​

 

​

Terminabsagen bis 48h vor dem Termin sind kostenfrei, danach berechne ich 50% der Kosten, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.​​​

​​​

Leistungen: Leistungen
bottom of page